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Städtebauförderung 2020 – einfacher, flexibler, grüner

Die Städtebauförderung steht seit 2020 auf neuen Füßen – sie wird einfacher, flexibler und grüner. Dem politischen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der laufenden Legislaturperiode folgend wurde das Förderinstrument in Abstimmung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden umfassend weiterentwickelt.

Ab 2020 konzentriert sich die Förderung nunmehr auf drei statt vorher sechs Programme unter Beibehalt der bisherigen Förderinhalte. Die inhaltlichen Schwerpunkte wurden an die aktuellen stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen angepasst, regional unterschiedlichen Bedarfen soll künftig stärker Rechnung getragen werden. Die Förderung von Kommunen in Haushaltsnot wurde erweitert.

Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode (Zeilen 5274ff., 5500 ff.):

„Mit Blick auf die sich örtlich und inhaltlich stetig verändernden Aufgaben der Stadtentwicklung ist [die Städtebauförderung] auch zukünftig unverzichtbar. Wir wollen die Städtebauförderung daher als ein eigenständiges, eng an lokalen Problemlagen orientiertes Förderinstrument […] beibehalten. Wir wollen die Städtebauförderung […] mindestens auf dem derzeitigen Niveau fortführen. Wir werden die Programme flexibilisieren, entbürokratisieren und weiterentwickeln. […] Wir werden die Städtebauförderung fortsetzen und mit Blick auf die Förderung von strukturschwachen Regionen, einer Stärkung von interkommunalen Kooperationen und Stadt-/Umlandpartnerschaften weiterentwickeln. Ein Schwerpunkt liegt dabei – unter Berücksichtigung der ländlichen Regionen – auf der Belebung von Orts- und Stadtkernen.“

Die städtebauliche Förderung konzentriert sich zukünftig auf die drei Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Die Ausweisung von Fördergebieten und ein integriertes Entwicklungskonzept sind wie bisher Fördervoraussetzung für eine Kommune, um in das Programm aufgenommen zu werden. Als neue Fördervoraussetzung kommen notwendige Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel hinzu, insbesondere zur Verbesserung der grünen Infrastruktur (beispielsweise des Stadtgrüns). In diese Maßnahme ist das Programm „Zukunft Stadtgrün“ aufgegangen.

Die interkommunale Zusammenarbeit wird für die zukünftige Entwicklung von Städten und Gemeinden, insbesondere in ländlichen Räumen, immer wichtiger. Auch darauf geht die Städtebauförderung jetzt noch stärker ein. Interkommunale Kooperationen werden nunmehr programmübergreifend gefördert und mit einem Förderbonus aufgewertet. Das bisherige Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ ist damit in alle drei Programme aufgegangen.

Auch das zivilgesellschaftliche Engagement wird stärker in den Fokus gerückt, ehrenamtliche Bürgerleistungen bekommen aus städtebaulichen Verfügungsfonds finanzielle Unterstützung.

Die Städtebauförderung wird ab 2020 mit Bundesmitteln in Höhe von 790 Mio. Euro fortgesetzt. Die Mittel werden auf die Programme wie folgt aufgeteilt:

„Lebendige Zentren“: 300 Mio.Euro
„Sozialer Zusammenhalt“: 200 Mio. Euro
„Wachstum und nachhaltige Erneuerung“: 290 Mio. Euro

Es gilt weiterhin der Grundsatz der Drittelfinanzierung von Bund, Land und Kommune. In Ausnahmefällen kann der kommunale Eigenanteil reduziert werden. Bei Haushaltsnotkommunen und bei interkommunaler Zusammenarbeit ist eine Reduzierung auf 10 Prozent möglich. Die Sonderkondition für Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes (kommunaler Eigenanteil 20 Prozent) wird auf alle Länder ausgeweitet. Die Sonderkondition zur Sicherung von Altbauten (kommunaler Eigenanteil 10 Prozent) sowie die Sonderkonditionen in den neuen Ländern für die besondere Altbauförderung und für den Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr nachgefragter Wohnungen (kein kommunaler Eigenanteil) werden beibehalten. Für die Städte und Gemeinden werden sich die Förderkonditionen dadurch verbessern.

„Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“

Mit dem Programm „Lebendige Zentren“ werden insbesondere die Zielsetzungen der bisherigen Programme „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sowie „Städtebaulicher Denkmalschutz“ gebündelt. Stadt- und Ortsteilzentren sollen attraktiver und zu identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur weiter entwickelt werden. Der städtebauliche Denkmalschutz ist zudem eine Querschnittsaufgabe. Entsprechende Maßnahmen sind auch in den anderen Programmen förderfähig.

„Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“

Das bisherige Programm „Soziale Stadt“ wird mit dem neuen Programm „Sozialer Zusammenhalt“ fortentwickelt. Die Programmziele bestehen weiterhin darin, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Im neuen Programm werden das Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe und ehrenamtlichem Engagement stärker betont.

„Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“

Das neue Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ enthält die bisherigen Förderziele des Stadtumbau-Programms, geht jedoch im Sinne nachhaltiger Erneuerung darüber hinaus (z.B. Klimafolgenanpassung) und setzt einen Schwerpunkt bei der Brachflächenentwicklung zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur Entwicklung neuer Quartiere. Es gelten weiterhin die Sonderbedingungen für die neuen Länder für die Sanierung und Sicherung für Altbauten und den Rückbau von leer stehenden, dauerhaft nicht mehr nachgefragten Wohnungen. Die Förderung des Rückbaus wurde wegen wesentlich gestiegener Bau- und Entsorgungspreise von 35 Euro/m² auf 55 Euro/m² erhöht.