Programme der Städtebauförderung

Die Städtebauförderung steht seit 2020 auf neuen Füßen – einfacher, flexibler und grüner. Dem politischen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der laufenden Legislaturperiode folgend, wurde das Förderinstrument in Abstimmung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden umfassend weiterentwickelt. Seit 2020 konzentriert sich die Förderung auf drei statt bislang sechs Programme unter Beibehaltung der bisherigen Förderinhalte. Die inhaltlichen Schwerpunkte entsprechen aktuellen stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen.

Die Ausweisung eines Fördergebietes und ein integriertes Entwicklungskonzept haben sich bewährt, um nachhaltige Stadtstrukturen zu entwickeln. Sie bleiben daher Fördervoraussetzung für eine Kommune, um an der Städtebauförderung zu partizipieren. Als neue Fördervoraussetzung kommen Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an den Klimawandel hinzu, insbesondere zur Verbesserung der grünen Infrastruktur. Dies können sehr unterschiedliche städtebauliche Maßnahmen sein – beispielsweise die Begrünung von Gebäudeflächen, die Vernetzung von Grün- und Freiflächen oder auch klimafreundliche Mobilität.

Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne

Innenstädte und Zentren sind Orte für Begegnung und Kommunikation, Einzelhandel, Arbeiten und Wohnen gleichermaßen. Stadt- und Ortsteilzentren sollen daher zu attraktiven und identitätsstiftenden Orten für Menschen unterschiedlicher Herkunft weiterentwickelt werden. Aufgabe des Programms „Lebendige Zentren“ ist es, hohe Aufenthaltsqualitäten durch vielfältige Nutzungsmöglichkeiten auf der Grundlage des Bestandes zu schaffen. Die Gestaltung des öffentlichen Raums spielt dabei eine ebenso wichtige Rolle wie das besondere baukulturelle Erbe – vor allem in den historischen Altstädten.

Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten

Für viele Menschen ist ihr Quartier eine wichtige Bezugsgröße. Es ist ihr Zuhause ebenso wie Begegnungsort mit der Nachbarschaft. Ziel des neuen Programms „Sozialer Zusammenhalt“ ist es daher, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, das Miteinander aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Gerade hierfür haben sich Beteiligungs- und Koordinierungsprozesse als unverzichtbar erwiesen, sodass das Programm neben rein investiven Maßnahmen auch das Quartiersmanagement und die Mobilisierung von Teilhabe sowie ehrenamtliches Engagement fokussiert.

Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

Städte und Gemeinden sehen sich sehr unterschiedlichen Strukturveränderungen ausgesetzt. Es gibt in einigen Gebieten starke Schrumpfungsentwicklungen, andere Regionen müssen erhebliche Wachstumsschübe bewältigen. Das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Anpassung. Es ermöglicht beispielsweise Rückbaumaßnahmen für nicht mehr benötigten Wohnraum und dazugehörige Infrastruktur ebenso wie die Revitalisierung von Brachflächen zur Entwicklung neuer Quartiere. Im Sinne nachhaltiger Erneuerung geht es auch um städtebauliche Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung.

Neue Querschnittsaufgaben

Klima- und Grünmaßnahmen sind nicht nur Fördervoraussetzung, sondern künftig auch als Querschnittsaufgabe in allen Programmen der Städtebauförderung förderfähig. Daneben sind auch der städtebauliche Denkmalschutz sowie die interkommunale Zusammenarbeit als Querschnittsaufgaben verankert. Gerade für Stadt-Umland-Gebiete oder ländliche Räume ist eine Zusammenarbeit über die eigenen Verwaltungsgrenzen hinweg wichtig, um knappe Ressourcen zu bündeln. Vor diesem Hintergrund motiviert die Städtebauförderung, gemeinsame Lösungsstrategien zu entwickeln, um überkommunale Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen.

Weitere Informationen unter: www.staedtebaufoerderung.info