Im Durchschnitt bewirkt der Einsatz von 1 Euro aus der Städtebauförderung von Bund und Ländern weitere öffentliche und private Investitionen in Höhe von rund 7 Euro.
Vor Ort ansässige Unternehmen, Handwerksbetriebe und Planungsbüros profitieren besonders von der Förderung: 71 Prozent der investierten Finanzmittel flossen demnach an Unternehmen und Leistungserbringer in der Kommune und der Region.
Mit dem Städtebauförderungsgesetz 1971 wurde der Grundstein für die Städtebauförderung in Deutschland gelegt.
Über 12.500 Gesamtmaßnahmen wurden bisher durch die Städtebauförderung gefördert.
Rund 4.000 Kommunen erhielten oder erhalten Städtebauförderung.
Allein der Bund hat seit 1971 ca. 23,9 Milliarden Euro bereitgestellt.
Von 23,2 Milliarden Euro Bundesförderung flossen seit 1971 rund 13,2 Milliarden Euro in die westdeutschen Länder und seit 1990 rund 10,7 Milliarden Euro in die ostdeutschen Länder.
Im Jahr 2026 stellt der Bund erstmals 1 Milliarde Euro bereit.
Rund 9,2 Millionen Menschen lebten 2025 in den Fördergebieten der Bund-Länder-Städtebauförderung. Dies entspricht rund 11 Prozent der deutschen Bevölkerung.
Die Städtebauförderung hat seit 2020 drei Programme: Lebendige Zentren, Sozialer Zusammenhalt sowie Wachstum und nachhaltige Erneuerung.
Maßnahmen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel werden in allen Programmen gefördert und sind Voraussetzung für die Förderung.
Mit in der Regel je 1/3 beteiligen sich Bund, Land und Kommune an der Städtebauförderung.
46 % der Städtebauförderung fließen in ländliche und 54 % in städtische Räume.
Seit 2015 findet der bundesweite Tag der Städtebauförderung statt.